Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.