1. Die Beschlüsse des Landgerichts Bonn vom 6. Dezember 2010 - 38 T 1168/10 - und vom 13. April 2011 - 38 T 1869/10 - verletzen die Beschwerdeführerinnen jeweils in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sachen an das Landgericht zurückverwiesen. 2. Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. 3. ... 4. Der Gegenstandswert wird auf jeweils 8.000 € (in Worten: achttausend Euro)...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) auferlegt.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. August 2012 - 4b Ws 42/12 - und der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 25. Juni 2012 - 4 KLs 211 Js 28184/12 Hw. - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwie-sen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf...
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juni 2010 - II-12 WF 102/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Borken vom 25. März 2010 - 34 F 29/10 - richtet, wird sie nicht zur Entscheidung...
Dem Beschwerdeführer wird wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. Februar 2012 - I Ws 6-7/12 - und der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 20. Dezember 2011 - 18 StVK 601/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sache...
1. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Oktober 2010 - 3 L 1556/10 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2010 - 3 B 307/10 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. 2. Die Kostenentscheidungen der Beschlüsse werden aufgehoben. Das Verfahren wird insoweit an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung über die Kosten des Verfahrens...
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Dezember 2010 - 1 Ws 553/10 (StrVollz) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben und die Sache wird an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen. ...
1. Die in § 81 Abs. 6 GWB geregelte Verzinsung einer durch Bußgeldbescheid der Kartellbehörde festgesetzten Geldbuße ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG wird nicht dadurch verletzt, dass die Verzinsungspflicht Betroffene von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide abhalten kann, die nur wegen der finanziellen Vorteile durch die verzögerte Vollstreckbarkeit der Geldbuße eingelegt und noch vor einer gerichtlichen Sachentscheidung zurückgenommen werden...
Zur Verfassungswidrigkeit von Selbsttitulierungsrechten öffentlichrechtlicher Kreditinstitute im niedersächsischen Landesrecht.
Urteile
Bundesverfassungsgericht
1 BvL 8/11, 1 BvL 22/11
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