...Nach diesen Grundsätzen hat das FG die Klage zu Recht abgewiesen. 22 a) Nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und damit bindenden (§ 118 Abs. 2 FGO) Feststellungen des FG erzielte A Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 11.099,20 €, von denen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung von 2.360,19 € sowie der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 € abzuziehen sind....