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Urteile für Schwerbehinderung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-05-23
BAG 3. Senat
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 6monatiger Frist zum Monatsende kündigen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 772/15
2017-06-20
BAG 3. Senat
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr). § 5. Vertragskündigung. (1) Die Mitarbeiterin kann ihren Arbeitsvertrag mit der Bank mit 3monatiger Frist zum Quartalsschluss kündigen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 229/16
2012-05-15
BAG 3. Senat
...Lebensjahr, bei Schwerbehinderung 60. Lebensjahr).“ In § 5 Abs. 2 Buchst. c muss es anstelle von „Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG“ „Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG“ heißen. § 6 Abs. 2 lautet wie folgt: „Ein Doppelanspruch auf Versorgungsbezüge und Aktivbezüge ist ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 279/11
...Gemessen an diesen Voraussetzungen sind die beim Kläger bestehenden Erkrankungen nach den Feststellungen des LSG insgesamt noch nicht mit Gesundheitsschäden zu vergleichen, deren Funktionsbeeinträchtigungen eine Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50 begründen. 55 Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 3/12 R
...Er muss also Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (vgl. zur Benachteiligung wegen Schwerbehinderung: BAG 21....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 530/09
...Voraussetzung ist nicht eine Schwerbehinderung iSv. § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 SGB IX (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 24 f.). Dieses Verständnis steht im Einklang mit der Auslegung des Begriffs der „Behinderung“ iSd. RL 2000/78/EG durch den Gerichtshof der Europäischen Union....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 880/13
...Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der folgenden Merkmale: • fachliche Eignung in Bezug auf die verbleibenden Arbeitsplätze und ggf. erforderliche Qualifizierung, • soziale Gesichtspunkte durch freiwillige Angabe des Beschäftigten (Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, Familienstand, Schwerbehinderung sowie besondere soziale Gesichtspunkte). (2) Zur Koordinierung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 690/16
...(Vorzeitiges) Ende der Übergangsphasen … Die Übergangsphasen enden spätestens mit Ablauf des 31.10.2008, da Sie ab dem 01.11.2008 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 38 SGB VI), eine Altersrente für Frauen (§ 39 SGB VI) bzw. wegen Schwerbehinderung (§ 37 SGB VI) beziehen können. Der Anspruch auf Leistungen der H AG gem. Ziff. 2 entfällt damit zum gleichen Termin....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 370/16
2017-12-12
BAG 3. Senat
...(Vorzeitiges) Ende der Übergangsphasen … Die Übergangsphasen enden spätestens mit Ablauf des 31.05.2011, da Sie ab dem 01.06.2011 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 237 SGB VI), eine Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI) bzw. wegen Schwerbehinderung (§ 236a SGB VI) beziehen können. Der Anspruch auf Leistungen der H AG gem. Ziff. 2 entfällt damit zum gleichen Termin....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 55/17
...Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 85, 107). 32 (b) Demgegenüber gehen das Bundesverwaltungsgericht und diverse Stimmen im Schrifttum davon aus, dass auch die Schwerbehinderung eine Pflicht zur „Freikündigung“ zugunsten des Betroffenen nicht begründe (BVerwG 28. Februar 1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140; nachfolgend 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 664/13
2017-12-12
BAG 3. Senat
...(Vorzeitiges) Ende der Übergangsphase … Die Übergangsphase endet spätestens mit Ablauf des 31.05.2004, da Sie ab dem 01.06.2004 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 38 SGB VI), eine Altersrente für Frauen (§ 39 SGB VI) bzw. wegen Schwerbehinderung (§ 37 SGB VI) beziehen können. Der Anspruch auf Leistungen der H AG gem. Ziff. 2 entfällt damit spätestens zum 31.05.2004....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 814/16
...Voraussetzung ist nicht eine Schwerbehinderung iSv. § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 SGB IX (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 24 f.). Dieses Verständnis steht im Einklang mit der Auslegung des Begriffs der „Behinderung“ iSd. RL 2000/78/EG durch den Gerichtshof der Europäischen Union....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 1002/12
...Kann der schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer die damit verbundenen Tätigkeiten wegen seiner Schwerbehinderung oder Gleichstellung nicht mehr ausführen, führt dieser Verlust nach der Konzeption der §§ 81 ff. SGB IX nicht ohne Weiteres dazu, dass der Beschäftigungsanspruch entfällt. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf anderweitige Beschäftigung haben....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 402/10
...Hiernach liegt eine Schwerbehinderung bei dem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 v.H. vor. Nach den Bescheiden des Landratsamtes ..., Versorgungsamt, vom 18. April 2012 und vom 14. Juli 2014, betrug der GdB des Soldaten seit Februar 2012 40 v.H. und seit April 2014 70 v.H. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist ihm damit vom 4. April 2014 an zugesprochen worden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 1/17
...Insbesondere muss die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt werden und kann mit einem Interessenausgleich nach § 125 InsO angestrebt werden, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, sondern erst zu schaffen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 35, BAGE 142, 202)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 790/12
...Später wurde die Schwerbehinderung des Klägers mit einem GdB von zunächst 30 und dann 20 festgestellt. Nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit war er in der Zeit von August 2005 bis Februar 2007 in der Einsatzleitzentrale mit der Leitung von Einsätzen der Außendienstmitarbeiter betraut. Die Behörde für Inneres der Beklagten versetzte den Kläger mit Versetzungsverfügung vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 286/10
...Die zur Prüfung gestellten Bestimmungen lauten: § 4a Berechtigte (1) Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer 1. die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 bis 5, 7 und 8 erfüllt und 2. für das Kind keine Leistungen nach § 24 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 22 bis 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt. (2) Können die Eltern ihr Kind wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvF 2/13
...Die Schwerbehinderung ist bei einem GdB bis 50 mit fünf Punkten und bei jedem um zehn höheren Grad mit einem weiteren Punkt zu berücksichtigen. 6 Mit Schreiben vom 28. Juli 2008 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien - nach Anhörung des Betriebsrats und mit dessen Zustimmung - zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 42/10
...In diesen Fällen erfolgt die Berechnung Ihres Ruhegeldanspruches entsprechend den Bestimmungen der Sozialen Richtlinien; … Die Übergangsphasen enden spätestens mit Ablauf des 31.07.2010, da Sie ab dem 01.08.2010 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 237 SBG VI), eine Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI) bzw. wegen Schwerbehinderung (§ 236a SGB VI) beziehen können....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 549/16