...Für die Gläubiger stünde trotz eines hohen laufenden Einkommens nur noch ein geringer Betrag von wenigen Euro zur Verfügung. 12 b) Eine entsprechende Anwendung des § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO kommt nicht in Betracht (anders wohl Zimmermann, Informationsdienst Schuldnerberatung 1/2008, 8, 13; unentschieden Schwarz/Facius, ZVI 2009, 188, 192)....