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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Nebenzweck, einen insolventen Schuldner an einer weiteren Tätigkeit zu hindern, schließt mit Rücksicht auf den allgemeinen Verkehrsschutz zur Vermeidung einer fortwährenden Gläubigergefährdung das Rechtsschutzinteresse nicht aus (LG Koblenz, aaO; LG Kempten, aaO S. 772; MünchKomm-InsO/Schmahl, aaO § 14 Rn. 60). 6 b) Danach kann der Gläubigerin auch nach Berücksichtigung des Vorbringens der Schuldnerin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 214/10
...Danach muss der Schuldner im Rahmen einer anhängigen Vollstreckungsgegenklage alle Einwendungen vorbringen, die er spätestens bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachenrechtszuges geltend zu machen imstande ist (BGH, Urteile vom 6. Februar 1967 - VIII ZR 24/66, MDR 1967, 586 und vom 28. Mai 1991 - IX ZR 181/90, NJW 1991, 2280, 2281)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 93/14
...Die Ablehnung durch den Insolvenzverwalter, die auch formlos gegenüber dem FG erklärt werden kann (ebenso Leipold, DStZ 2012, 103, 110), führt dazu, dass der im Streit befindliche Massegegenstand freigegeben wird und die gesetzliche Prozessführungsbefugnis und Beteiligtenstellung wieder auf den Schuldner übergeht (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 110/17
...Zudem ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 der Insolvenzordnung (InsO) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nur untersagt werden können, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Die Vollstreckung in Immobilien bleibt danach zulässig....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 153/10
...Zivilsenat IX ZB 129/08 Vorläufiger Insolvenzverwalter: Höhe der Mindestvergütung Die Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen, soweit mit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 129/08
...Die Frage, ob die Klageansprüche verjährt sind, hängt nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB davon ab, ob die Kläger schon zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Oktober 2001 oder erst zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Beklagten zu 2 und 3 im Mai 2002 Kenntnis von den die Ansprüche begründenden Umständen und den Personen der Schuldner erlangten hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 188/09
...Auch eine Prüfung der Frage, ob der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Aufrechnung der Klägerinnen nach §§ 406 oder 407 BGB gegen sich gelten lassen müsste, betrifft materielles Recht und erfordert weitere Tatsachenaufklärung, da der Rechtspfleger zu prüfen hätte, ob der Schuldner von der Abtretung der Forderung wusste....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 539/11
...Feststellungen zu dieser Frage waren nicht geboten, weil die Beklagten nach dem in der Revisionsinstanz zugrunde zu legenden Sachverhalt die Einrede der Verjährung nicht erhoben haben. 12 Die Verjährung verschafft dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB ein Gegenrecht, nämlich die Befugnis, die Leistung zu verweigern....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 123/09
...Ein auf künftige Leistungen gerichteter Antrag ist nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 b der Gründe mwN, BAGE 106, 111). Dies ist hier der Fall....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 26/12
...Ein Unterlassungsantrag muss - bereits aus rechtsstaatlichen Gründen - eindeutig erkennen lassen, was vom Schuldner verlangt wird(BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 11, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 174 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 143)....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 95/08
...Das Papier ist daher lediglich ein Präsentations- und Einlösepapier, weshalb nach § 797 BGB grundsätzlich in der Weise zu tenorieren ist, dass der Schuldner gegen Aushändigung der Inhaberschuldverschreibung oder des Zinsscheins zur Leistung verpflichtet ist; damit ist für alle Beteiligten erkennbar, dass es sich nicht um eine Zug-um-Zug-Verurteilung im vollstreckungsrechtlichen Sinne handelt und §...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 160/12
...Ist ein Know-how-Lizenzvertrag wegen einer vom Kündigungsgegner zu vertretenden Vertragsverletzung wirksam aus wichtigem Grund gekündigt worden, hat der Kündigende Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Lizenzeinnahmen für den Zeitraum bis zum ersten Termin, zu dem der Schuldner sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag hätte lösen können....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. Xa ZR 48/09
.... § 139 Rn. 8; BT-Drs. 12/7302 S. 174). 19 bb) § 139 Abs. 2 InsO erfasst dabei nur solche Deckungshandlungen, die der Schuldner in den letzten drei Monaten vor dem nicht zur Eröffnung führenden Antrag vorgenommen hat (BT-Drs. 12/2443 S. 163)....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 511/16
...Sie meinen jedoch, an den insoweit bei unaufklärbarer Ursache für den Schuldner möglichen Entlastungsbeweis, dass er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 280 Rn. 40), habe das Berufungsgericht zu hohe Anforderungen gestellt. Dies trifft indes nicht zu....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 409/12
...mit § 852 BGB aF bzw. nach neuem Recht mit § 195 BGB eine Verjährungsvorschrift bereit, deren Anwendung auf Schadensersatzansprüche der Neugläubiger den Intentionen des Gesetzgebers nicht erkennbar widerspricht. 18 Der Gesetzgeber hat die besonderen Verjährungsbestimmungen für die spezialgesetzlich geregelte Haftung von Gesellschaftsorganen auch mit Rücksicht auf das schützenswerte Interesse dieser Schuldner...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 204/09
...Da sie die Abmahnungsschreiben jedoch ohne erkennbaren Widerspruch entgegengenommen und zu keinem Zeitpunkt einen weiteren Aufschluss über ihre Inhalte gefordert habe, habe die Beklagte davon ausgehen können, die Klägerin habe hinreichende Kenntnis vom Inhalt der Abmahnungen. 35 c) Die Klägerin unterlag keinem unverschuldeten Rechtsirrtum. 36 aa) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner...
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 235/18
...November 2010 VIII R 40/08, BFH/NV 2011, 592). 31 (4) Der Zufluss kann ferner durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, nach der der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll, bewirkt werden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 17/16
...Danach sei ein Schuldner in den Fällen, in denen der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung verlange, zur Rückforderung des Geleisteten nach den Rücktrittsvorschriften der § 346 bis § 348 BGB berechtigt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 145/09
...BGH, Urteile vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - NJW 2014, 2646, Tz. 39 und vom 29.7.2015 - IV ZR 384/14 - MDR 2015, 1069 Tz. 31 jeweils zu § 5a VVG a.F.) würde das Rechtsinstitut der Verwirkung praktisch gegenstandslos machen, weil der Anspruch oder das Recht, dessen Verwirkung in Rede steht, in aller Regel von Schuldner herbeigeführt worden ist....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 298/17