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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diesem steht daher ein Recht auf die Vollstreckungsklausel gemäß § 727 ZPO jedenfalls dann zu, wenn der alte Gläubiger nicht seinerseits eine vollstreckbare Ausfertigung beansprucht und der Schuldner daher nicht der Gefahr der Doppelvollstreckung ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1983 - IVa ZR 161/83, NJW 1984, 806; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 80)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 146/16
...Dies sind die Inhaber von Forderungen, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (§ 38 InsO). Die Forderung der L. Zahntechnik GmbH hat noch nicht zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden, sondern ist durch die nach der Freigabeerklärung ausgeübte zahnärztliche Tätigkeit begründet worden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/17 B
...Im Fall der Verletzung einer Obliegenheit durch den Schuldner haben dann die Gläubiger --und eben nicht der Treuhänder-- das Recht zur Versagung der Restschuldbefreiung. 13 b) Entgegen der Auffassungen des FA und des FG liegt eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters auch nicht allein deshalb vor, weil das Arbeitseinkommen der Insolvenzschuldnerin als Neuerwerb (teilweise) zur Masse gelangt...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 9/11
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 190/15 B
...Mit der Rechtsbeschwerde begehrt der Schuldner eine Neufestsetzung der Vergütung auf der Grundlage einer Berechnungsgrundlage, die hinsichtlich der Betriebsfortführung lediglich den Überschuss berücksichtigt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 47/10
...Der Ersatz eines solchen Schadens, der aus der verspäteten Zahlung von Zinsen entsteht, setzt voraus, dass der Schuldner auch wegen der Zinsrückstände in Verzug gesetzt wird. Dies ist hier zwar der Fall....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 74/14
...Da eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben und der Schuldner nicht durch einen solchen vertreten sei, komme eine Beiordnung nach § 121 Abs. 2 1. Alt. ZPO nur in Betracht, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 84/11
...1 FGO von grundsätzlicher Bedeutung, ob "die Aussetzungszinsen für jeden Körperschaftsteuerveranlagungszeitraum durch gesonderten Bescheid festzusetzen sind", die Revision nicht zu eröffnen vermag. 5 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist aus der entsprechenden Geltung des § 157 Abs. 1 Satz 2 AO abzuleiten, dass der Zinsbescheid die Zinsen nach Art und Betrag bezeichnen und den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 174/12
...Die erstgenannte Aussage bezieht sich auf das für Grund und Höhe der Erschließungsbeitragsforderung (Inhalt, Schuldner, Entstehung, Fälligkeit und Billigkeitsgründe) maßgebliche materielle Recht, während sich das Schicksal der Beitragsforderung im Übrigen nach dem Landeskommunalabgabenrecht richtet, das seinerseits hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens, also auch hinsichtlich der Konkretisierung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 60/11
2018-04-24
BVerwG 6. Senat
...Daher dürfen diejenigen Personen zu Schuldnern einer Vorzugslast bestimmt werden, denen der abzugeltende Vorteil zugutekommt. Der Rundfunkbeitrag stellt die Gegenleistung für den individuellen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit dar (Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 16 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 17 ff.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 117/18
...Für die Beurteilung dieser Abfindungsleistung als freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers, die auch dazu führen würde, dass dieser gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG neben dem Zuwendungsempfänger Schuldner der Schenkungsteuer ist, gibt es keine gesetzliche Grundlage....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 21/11
...Die Erteilung der Zusicherung mag insoweit aus den vom Kläger dargelegten Gründen die wirtschaftlichen Interessen auch des Leistungserbringers berühren; denn sie verschaffte auch dem Leistungserbringer die Sicherheit, dass ungedeckte Kosten ggf von einem weiteren Schuldner im Wege eines Schuldbeitritts übernommen würden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 79/16 B
...Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer. Diese entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (§ 38 Abs. 2 EStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 50/12
...Sofern der festgesetzte Betrag von den Adressaten der Bußgeldentscheidung beigetrieben werden kann, ist es im Ergebnis bedeutungslos, ob wegen desselben Betrags noch weitere Schuldner zur Verfügung stünden. 51 Auf den internen Ausgleich unter mehreren Gesamtschuldnern lassen sich diese Erwägungen nicht übertragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 15/12
...Dezember 2012 noch nicht abgelaufen. 42 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB bedarf es für den Eintritt des Verzugs zwar keiner Mahnung, wenn der Schuldner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Voraussetzung des Verzugs ist aber auch in dieser Konstellation, dass die Leistung fällig ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnZR 39/17
...Mit der Insolvenzeröffnung verliere der Schuldner nicht sämtliche Rechte. Gleichermaßen sei die vom FG herangezogene Interessenlage der Klägerin rechtlich irrelevant. Entscheidend sei allein der --im Streitfall gegebene-- betriebliche Veranlassungszusammenhang....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 25/12
...Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14). Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 61/13
...Ziffer 27.1 ADSp 2003 ist nach seinem Wortlaut auf die "vorstehenden Haftungsbefreiungen und -begrenzungen" anwendbar und gilt danach allein für die in der ADSp geregelten und nicht für individuell vereinbarte Haftungsbefreiungen und -begrenzungen. 15 e) Das Berufungsgericht hat aber nicht berücksichtigt, dass dem Schuldner die Haftung für Vorsatz nach der zwingenden gesetzlichen Regelung des § 276...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 146/17
...Der Forderung aus der Bürgschaft stehe die Einrede entgegen, dass der Sicherungseinbehalt vom Schuldner nicht ausbezahlt worden sei. Diese Einrede werde mit dem Insolvenzverfahren zur endgültigen Einrede und mache die Bürgschaft wertlos. Deshalb müsse sie der Insolvenzverwalter aufgeben und die Urkunde zurückgeben. 8 Vorliegend bestehe gleichwohl keine Rückgabepflicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 73/10
...Dabei steht der anfechtbare Erwerb einer Forderung gegen den Schuldner nicht dem Erwerb des Gegenstands aus dem Schuldnervermögen gleich, auf dessen Leistung die Forderung gerichtet ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 207/10