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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Es beschränkt mit der vom Schuldner übernommenen Verpflichtung auch die Rechte des Gläubigers und stellt deshalb ein entgeltliches Rechtsgeschäft dar. 5 Eine andere Beurteilung ist im Streitfall auch nicht deshalb geboten, weil die Beklagte zu 1 nicht selbst Inhaberin des Markenrechts, sondern Lizenznehmerin ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 180/13
...Die Annahme des Beschwerdegerichts, die Gläubiger der Gruppe drei würden durch den vom Schuldner vorgelegten Plan schlechter gestellt als bei Durchführung des Insolvenzverfahrens, ist eine überwiegend in den Verantwortungsbereich des Tatrichters fallende Prognoseentscheidung und kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin nur eingeschränkt nachgeprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 86/11
...Es bleibt den Insolvenzgläubigern, die die Frist versäumt haben, unbenommen, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Planquote mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. 1. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 559/14
...Ein Einschlafenlassen durch die Beklagten als Schuldner, das die Verjährungshemmung irgendwann um die Jahreswende 2007/2008 beendet hätte, sei rechtlich hingegen nicht möglich. II. 8 Das Berufungsurteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts sind auf Aufklärungsfehler gestützte Ansprüche verjährt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 594/15
...Dies ist vorliegend nicht der Fall. 44 Nach § 372 Satz 2 BGB kann der Schuldner Geld hinterlegen, wenn er infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 307/10
...Zivilsenat V ZR 246/14 Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie eines Entschädigungsanspruchs wegen einer Verschlechterung des Sondereigentums nach Durchführung einer Kellersanierung durch den Eigentümer einer Souterrainwohnung mit anschließendem Austausch der Wohnungseingangs- und -innentüren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 246/14
...Juni 1992 - VIII ZR 138/91, BGHZ 118, 282, 290 f) kommt es für die Beurteilung der Frage, ob eine unentgeltliche Leistung vorliegt, wenn der Schuldner Leasingraten für einen Dritten begleicht, auf den Zeitpunkt an, zu dem die einzelnen Leasingraten fällig werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 41/12
...Die Voraussetzungen eines Anfechtungsanspruchs gegenüber dem Schuldner gemäß oder entsprechend §§ 129 ff, 143 InsO sind offensichtlich nicht erfüllt. Der (künftige) Insolvenzschuldner kann keine unentgeltliche Leistung (§ 134 Abs. 1 InsO) an sich selbst erbringen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 80/11
...NV: Der Versicherungsnehmer ist als Schuldner der Versicherungsteuer (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VersStG) sowohl zur Anfechtung der Steueranmeldung des Versicherers als auch zur Erhebung einer auf Änderung der Versicherungsteuer-Anmeldung gerichteten Verpflichtungsklage befugt . 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 86/10
...Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 13/16
...Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein Leistungsantrag - bereits aus rechtsstaatlichen Gründen - eindeutig erkennen lassen muss, was vom Schuldner verlangt wird. Sollen dem Schuldner hinsichtlich einzelner Handlungen Verpflichtungen auferlegt werden, müssen diese so genau bestimmt sein, dass kein Zweifel besteht, welche Handlungen im Einzelnen gemeint sind....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 22/12
...Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts lässt sich nicht beurteilen, ob die streitgegenständlichen Ansprüche bei Klageerhebung verjährt waren und die Beklagte deshalb die Zahlung verweigern darf. Es bleibt letztlich offen, weshalb die Verjährungsfrist bereits am 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 87/14
...Oktober 1994 (fortan nur: § 133 InsO) ist eine Rechtshandlung, welche der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 7/18
...Senat 10 AZB 4/14 Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern Verlangt der Insolvenzverwalter vom Finanzamt nach § 143 Abs. 1 InsO die Rückgewähr vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig. 1. Die Rechtsbeschwerde des klagenden Landes gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 4/14
...Sie sichert den mit den Pfändungsschutzvorschriften beabsichtigten sozialen Schutz des Schuldners und vermeidet die mit der Bruttomethode einhergehende und mit der gesetzgeberischen Absicht in keinem vernünftigen Zusammenhang stehende Benachteiligung des Pfändungsgläubigers (vgl. zum Ausgleich der verfassungsrechtlich geschützten Belange von Schuldner und Gläubiger als Gesetzesziel: BT-Drucks. 17/2167...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 59/12
...Die danach zu berücksichtigenden Pfändungsfreigrenzen liegen, wie auch der Gesetzgeber hervorhebt (BT-Drucks. 15/1516, S. 68), deutlich über den Beträgen, die der erwerbsfähige Schuldner regelmäßig als Arbeitslosengeld II erhält....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 74/11
...Aus der in § 429 Abs. 3 Satz 1 BGB angeordneten entsprechenden Anwendung des § 423 BGB auf die Gesamtgläubigerschaft folge nicht, dass ein Gesamtgläubiger mit Wirkung für die übrigen Gläubiger einen Erlassvertrag mit dem Schuldner schließen könne. Ein Gesamtgläubiger sei daher nicht befugt, das auch anderen Gesamtgläubigern zustehende Recht allein aufzugeben. III. 4 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 98/15
.... § 341 Abs. 3 BGB soll nicht nur klare Verhältnisse schaffen, sondern auch unbillige Härten gegen den Schuldner verhindern (vgl. Motive II, S. 277)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 43/15
...Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei diese Entscheidung nicht anfechtbar. Ebenso wenig sei der Erbverzicht anfechtbar. Beide Entscheidungen müsse der Insolvenzverwalter hinnehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 56/12
...eingetreten und als habe diese damit die vereinbarten Verpflichtungen des Sicherungsnehmers übernommen mit der Folge, dass die ihr erteilte Vollstreckungsklausel wirksam ist. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung des Schuldners nur dann gegen diesen vorgehen, wenn er in den zwischen dem Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 148/12