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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern, gemeinsamer Einrichtung und Arbeitnehmern können so ausgestaltet sein, dass der Arbeitgeber alleiniger Schuldner der Arbeitnehmeransprüche bleibt und die gemeinsame Einrichtung aus den Beiträgen Rückstellungen bildet, die die Grundlage für Erstattungsleistungen an den Arbeitgeber bilden (vgl. zum Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe BAG 25....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 695/16 (A)
...Das Schweizer Recht verlangt daher vom Gläubiger, dem Schuldner Ort und Zeit der Gläubigerversammlung rechtzeitig mitzuteilen und ihm das Angebot zu unterbreiten, seine Forderung gegen - volle (BSK SchKG II-Vollmar, aaO Rn. 13; KUKO SchKG-Hardmeier, Art. 303 Rn. 3) - Zahlung an diesen abzutreten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 347/12
...Alle diese ein Pflichtangebot vorsehenden Regelungen weisen Besonderheiten auf, und überdies ist auch kein einheitlicher Schuldner für eine Abfindung feststellbar. 82 Dies führt jedoch noch nicht dazu, dass ein krasser Widerspruch zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers oder sonst eine Lösung vom Recht im Sinne richterlicher Eigenmacht festzustellen wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08
...Es liegt auf der Hand, dass - gerade bei einem mit der Rückzahlung zögerlichen Schuldner wie dem Soldaten - sich jeder Eigentümer die Entscheidung über die Auszahlung einer bestimmten Darlehenssumme und die Rückzahlungskonditionen vorbehalten wird und nicht ungefragt mit einer eigenmächtigen Darlehensnahme einverstanden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 29/11
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 13 mwN). 30 II. Ob die Klage begründet ist, kann der Senat nicht abschließend beurteilen. Hierzu fehlt es an den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 56/14
...Er unterstütze den Soldaten bei Terminvereinbarungen mit der Schuldner- oder Sozialberatung und arbeite daran, das Selbstwertgefühl des Soldaten aufzubauen. Er sei überzeugt, dass der Soldat abstinent sei, weil er dies mit einem Alkoholmessgerät überprüfe und dabei nur eine Probe positiv gewesen sei; dabei könne es sich aber auch um eine Fehlmessung gehandelt haben....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 19/15
...Mit seiner Zustimmung kann der Schuldner mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste schließen, der die Wirkungen nach § 1 Abs. 5 KSchG entfaltet und damit bereits weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten bietet (vgl. Mückl/Krings aaO)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 780/10
2012-02-16
BAG 8. Senat
.... § 275 Abs. 1 bis Abs. 3 BGB abgelehnt. 59 a) § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB erhält dem nach § 275 BGB von der Leistungspflicht frei werdenden Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn der Gläubiger das Leistungshindernis überwiegend zu vertreten hat oder das Leistungshindernis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem der Gläubiger im Annahmeverzug war. 60 b) Schon die Leistungspflicht des Klägers ist...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 97/11
...Nach Maßgabe ihrer Anteile an der Nutzung der Schienenwege sind diese Zugangsberechtigten Schuldner der nach § 14 Abs. 4 und 5 AEG festgesetzten Nutzungsentgelte. Demgegenüber werden durch die Anschlusspflicht nach § 13 Abs. 1 AEG in der Regel solche Unternehmen begünstigt, die eine eigene Eisenbahninfrastruktur betreiben (vgl. Gerstner, in: Beck'scher AEG-Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 13 Rn. 11)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 64/14
...Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf die Leistung zwar ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder jedermann unmöglich ist. Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. für die st. Rspr. BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 519/10
...Vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderungen zu verdeutlichen - im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 2000 - X ZR 62/98, NJW 2000, 3492 unter II 1 c; vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 127/03, NJW-RR 2005, 216 unter II; vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 84/17
...Hat die Klage die erkennbare Zielrichtung, einen Vertrag zustande kommen zu lassen, ist es im Grundsatz nicht zulässig, die Verurteilung zur Abgabe eines entsprechenden Angebots zu begehren. 65 Der Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung ist ein Leistungsantrag, der sich von sonstigen Leistungsanträgen lediglich dadurch unterscheidet, dass die Leistung, die Gegenstand der Verurteilung ist, vom Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 173/12
...Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob der Schuldner einen objektiven Grund für die vertragliche Abweichung hat. 52 b) Das Berufungsgericht hat insoweit angenommen, dass die Fälligkeitsfrist von sechs Wochen nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung nicht unangemessen ist, weil der Beklagten wegen des im Verlagsgeschäft mit Zeitungen und Zeitschriften herrschenden Massengeschäfts und des Vorkommens...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 73/10
...Das Schweizer Recht verlangt daher vom Gläubiger, dem Schuldner Ort und Zeit der Gläubigerversammlung rechtzeitig mitzuteilen und ihm das Angebot zu unterbreiten, seine Forderung gegen - volle (BSK SchKG II-Vollmar, aaO Rn. 13; KUKO SchKG-Hardmeier, Art. 303 Rn. 3) - Zahlung an diesen abzutreten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 315/13
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. etwa BAG 18. März 2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 9 mwN). 36 II. Der Hauptantrag ist jedoch unbegründet. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, an den Kläger - beginnend mit dem 1. August 2004 - eine monatliche Zusatzversorgung iHv. 445,45 Euro brutto zu zahlen. 37 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 492/12
.... § 275 Abs. 1 bis Abs. 3 BGB abgelehnt. 45 a) § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB erhält dem nach § 275 BGB von der Leistungspflicht frei werdenden Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn der Gläubiger das Leistungshindernis überwiegend zu vertreten hat oder das Leistungshindernis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem der Gläubiger im Annahmeverzug war. 46 b) Schon die Leistungspflicht des Klägers ist...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 242/11
...Das Interesse der Hersteller und Importeure, nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems regelmäßig dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 21/16
...Vermögensbeschlag bedeutet, dass der Schuldner die Befugnisse zur Verwaltung seines Vermögens verliert (vgl. EuGH 2. Mai 2006 - C-341/04 - [Eurofood IFSC] Rn. 54, Slg. 2006, I-3813). 94 bb) Diese Voraussetzungen sind nach dem durch Art. 40 des Gesetzes 3710/2008 eingefügten Art. 14 A des Gesetzes 3429/2005 erfüllt....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 608/11
...B V 2 b aa). 87 bb) Das Berufungsgericht wird jedoch zu prüfen haben, ob die Klägerin wegen der unberechtigten Verwarnung aus dem Klagemuster ein Verschulden trifft. 88 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Gläubiger, der vom Schuldner zu Unrecht eine Leistung verlangt, grundsätzlich nicht schon dann fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung unberechtigt ist (...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 187/16