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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die kurze Verjährung soll möglichst schnell Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herstellen, den verspätet in Anspruch genommenen Schuldner vor Beweisschwierigkeiten infolge Zeitablaufs schützen und eine alsbaldige Klärung der Ansprüche herbeiführen (vgl. BGH 19. Januar 1994 - IV ZR 117/93 - zu 2 c der Gründe; Römer in Römer/Langheid VVG 2. Aufl. § 12 Rn. 1)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 355/11
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. statt vieler etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 13 II. Die Klage ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 334/17
...Art. 43 Abs. 1 EuGVVO aF fasst lediglich die im Brüsseler Übereinkommen in Abhängigkeit vom Ausgang des Verfahrens vor dem mit dem Antrag befassten Gericht getrennt geregelten Vorschriften zu den Rechtsbehelfen von Antragsteller und Schuldner (Art. 40 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 EuGVÜ und Art. 37 Abs. 2, Art. 41 EuGVÜ) zusammen, so dass die gerichtlichen Anordnungsbefugnisse nach Art. 46 Abs. 1EuGVVO aF...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 11/16
...Ob der Schuldner in diesem Sinne unbillig belastet wird, ist auf Grund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH, Urteil vom 6. Februar 2007 aaO; MüKoBGB/Krüger aaO § 260 Rn. 20: Art des Rechtsverhältnisses, ggf. Ausmaß und Umfang der Rechtsverletzung, Bedeutung der Sache, Ausmaß der Beweisnot des Berechtigten)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 65/17
...Ist dem Schuldner des Anspruchs auf Elternunterhalt aber gestattet, die zur eigenen Alterssicherung notwendigen Beträge zusätzlich zurückzulegen, dann müssen auch die so geschaffenen Vermögenswerte als Alterssicherung dem Zugriff des Unterhaltsgläubigers entzogen bleiben, um den Zweck der Alterssicherung erreichen zu können, soweit sie hierfür tatsächlich erforderlich sind (Senatsurteil BGHZ 169, 59...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 269/12
...Das Interesse der Hersteller, Importeure und Händler, nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems regelmäßig dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 106/15
...Dezember 1953 (AG-SGG NRW - GVBl 412 -, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.12.1989 - GVBl 678), und iVm § 42 Buchst e Kreisordnung für das Land NRW vom 14.7.1994 (GVBl 646). 22 Nach § 11 Abs 5 Satz 3 SGB XII sollen die angemessenen Kosten einer (Schuldner-)Be-ratungsstelle übernommen werden, wenn eine Lebenslage, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 14/09 R
...Selbst wenn der Schuldner des jeweiligen Versorgungszuschlags, wie es zT im Schrifttum vertreten wird, der beurlaubte Beamte sein sollte (so Weinbrenner/Schmalhofer, aaO, § 6 BeamtVG RdNr 133, Stand: Einzelkommentierung Juli 2011), so hat sich hier F verpflichtet, der Klägerin den monatlichen Versorgungszuschlag zur Aufrechterhaltung der bisherigen Versorgung zu zahlen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 34/15 R
...Auch insoweit begründen weder die Existenz solcher Forderungen noch der Umstand, dass sie beim Schuldner als Abzugskapital angesetzt werden, deren Betriebsnotwendigkeit. 40 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 23/16
...Da den Gläubiger bei Geltendmachung der Hauptforderung im Grundsatz keine Schutzpflichten gegenüber dem Bürgen treffen, ist es Sache des Bürgen, etwa bei Zögern des Gläubigers trotz Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners, den Gläubiger sofort zu befriedigen und nach seinen Vorstellungen bei dem Schuldner Rückgriff zu nehmen bzw. auf für den Regress haftende Sicherheiten zuzugreifen (vgl...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 505/11
...Das Vollstreckungsorgan muss, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, in der Lage sein, die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihm vom Gläubiger übergebenen und dem Schuldner anzubietenden Gegenstände zu überprüfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 145/12
...Das Urteil geht der Frage nach, auf welches von mehreren bekannten Konten der Schuldner mit befreiender Wirkung leisten kann, wenn der Gläubiger ihm die Eröffnung eines zusätzlichen neuen Kontos mitgeteilt und - erfolglos - die Zahlung darauf erbeten hat....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 1/16 R
2016-01-27
BAG 4. Senat
...Eine solche Möglichkeit kommt im Hinblick auf eine Gegenleistung insbesondere in Betracht, wenn der Schuldner wie hier bereits früher in den Genuss der Leistung gelangt ist (Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. Bd. 2 § 315 Rn. 44). Dies liegt bei Dauerschuldverhältnissen nahe (Staudinger/Rieble 2015 § 315 BGB Rn. 409). Eylert Rinck Treber Klotz Lippok...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 917/13
2012-12-12
BAG 5. Senat
...Die gesetzlich begründete Wahlschuld konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN, AP ArbZG § 6 Nr. 11 = EzA ArbZG § 6 Nr. 9). Eine solche Wahl hat die Beklagte bislang nicht getroffen. 32 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 877/12
...Deshalb habe der Beklagte die Darlehen als Schuldner und nicht als Unternehmer benötigt. Die einschlägigen Darlehensbedingungen seien auch nicht ausgehandelt worden. Der Beklagte habe auf diese keinen Einfluss nehmen können. Jedenfalls habe die Klägerin keine ausreichenden Tatsachen dafür vorgetragen, dass und inwieweit sie die betreffenden Klauseln zur Disposition gestellt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 829/12
...Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch ein etwaiges Verschulden des Schuldners zu berücksichtigen (§ 275 Abs. 2 Satz 2 BGB); dies war bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (BGH, Urteil vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 131/09
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn der Gläubiger sich längere Zeit nicht auf seine Rechte berufen hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 221/10
...Die Verwirkung verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner bereits dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger seine Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 99/17
...Ob der Anspruch besteht, richtet sich nicht nach dem Innenverhältnis zwischen den Prätendenten, sondern ausschließlich nach dem materiellen Rechtsverhältnis zwischen dem hinterlegenden Schuldner - hier der Staatsanwaltschaft - und dem Kläger (vgl. Senat, Urteile vom 15. Oktober 1999 - V ZR 141/98, NJW 2000, 291, 294 und vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 63/13
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 585/08