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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2015-01-21
BAG 4. Senat
...Dabei soll dem Schuldner der gegen ihn gerichtete Anspruch deutlich gemacht werden. Diese Funktion kann eine Geltendmachung nur erfüllen, wenn der Anspruch seinem Grunde nach - auch bezüglich des Streitzeitraums - hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe wenigstens ungefähr ersichtlich gemacht wird....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 800/13
2012-03-21
BAG 4. Senat
...ebenso wie nach dem früher geltenden § 70 BAT, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten geltend gemacht werden. 58 a) Eine Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe, dh. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 318/10
...Dies gilt selbst dann, wenn der Schuldner weiß oder damit rechnet, dass dem Gläubiger hierdurch Nachteile entstehen. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 13/15
...Wird eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen oder nach Widerspruch bestätigt, so ist das kostenauslösende Abschlussschreiben nur erforderlich und entspricht nur dem mutmaßlichen Willen des Schuldners (§ 677 BGB), wenn der Gläubiger dem Schuldner zuvor angemessene Zeit gewährt hat, um die Abschlusserklärung unaufgefordert von sich aus abgeben zu können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 263/15
2015-01-21
BAG 4. Senat
...Dabei soll dem Schuldner der gegen ihn gerichtete Anspruch deutlich gemacht werden. Diese Funktion kann eine Geltendmachung nur erfüllen, wenn der Anspruch seinem Grunde nach - auch bezüglich des Streitzeitraums - hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe wenigstens ungefähr ersichtlich gemacht wird....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 802/13
...Wenn der Schuldner allerdings selbst eine längere Frist setzt, dann muss er sich nach Treu und Glauben daran halten. 53 Danach ist die am 8. Juli 2013 dem Beklagten bzw. seinen Prozessbevollmächtigten zugegangene Geltendmachung vom 5. Juli 2013 vor dem Ende der zur Rückäußerung gesetzten Frist und damit im Ergebnis rechtzeitig erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 67/15
2012-03-21
BAG 4. Senat
...ebenso wie nach dem früher geltenden § 70 BAT, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten geltend gemacht werden. 66 a) Eine Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und dessen Höhe, dh. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 279/10
...Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Gläubiger, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt dies allerdings nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 74/16
...Dementsprechend kann der Schuldner vorher grundsätzlich nicht in Verzug geraten (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 916/13 - Rn. 38 mwN; BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 32 ff.). 111 2. An der Bestimmung eines früheren Zinsbeginns für den Fall der gerichtlichen Ersetzung der Ermessensentscheidung fehlt es im Streitfall. Weder aus dem Arbeitsvertrag vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 285/16
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 840/08
...Dieser Schutzzweck würde zunichte gemacht, wenn von dem Unterhaltsgläubiger verlangt würde, nach einem Umzug in einen anderen Staat vor einem anderen Gericht erneut gegen den Schuldner vorzugehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 23/12
...Ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. OLG Celle, JurBüro 2008, 319; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242, 243; OLG München, WM 2010, 1622, 1623)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 148/11
...Stellt eine Personengesellschaft als Schuldner der Gewerbesteuer ihren Gesellschaftern aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung eine Erstattung von Gewerbesteuer in Rechnung, handelt es sich um eine Gewinnverteilungsabrede, die bei den betroffenen Gesellschaftern nicht zu Sonderbetriebsausgaben führt; dies gilt auch im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 14/16
...Die Regelung des § 248 Abs. 1 BGB betrifft nämlich nur vereinbarte Zinsen und hat die Bedeutung einer Schutzvorschrift für den Schuldner, die eine Zinskumulation verhindern will (Palandt/Grüneberg BGB 76. Aufl. § 248 Rn. 1)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 201/17
...Die Rechtsposition eines privaten Gläubigers des Wahlrechtsinhabers, dessen Forderung erst durch die Inanspruchnahme von Ausgleichsleistungen wieder werthaltig wird, ist dadurch zwar an die Ausübung des Wahlrechts durch den Schuldner gekoppelt (vgl. Gallenkamp, Informationsdienst für Lastenausgleich - IFLA - 2002, 25 <26>). Darin liegt aber keine systemwidrige oder unzumutbare Konsequenz....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 27/12
...Überdies steht diese Auffassung im Widerspruch zu § 818 Abs. 4, § 819 Abs. 1, § 292 Abs. 2 und § 987 Abs. 2 BGB, nach denen Ersatz für nicht gezogene Nutzungen lediglich der bösgläubige oder verklagte Schuldner zu leisten hat und dies auch nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. 28 Da die Herausgabe der vom Beklagten (tatsächlich) gezogenen Nutzungen in natura nicht möglich ist, hat er gemäß § 818...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 231/12
...Diese Frage wäre Gegenstand eines möglichen Verfahrens des Beklagten gegen einen denkbaren Schuldner nach Überleitung eines sich ggf aus dem Schulrecht ergebenden Anspruchs auf sich (§ 93 SGB XII). 31 Allerdings fehlt es an Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) zur Beurteilung des erforderlichen quantitativen Umfangs der Hilfen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 8/15 R
...Spätestens im Jahre 2010 habe der Antragsteller auch die für eine hinreichend aussichtsreiche Klage genügende Kenntnis von der Person des Antragsgegners als Schuldner gehabt, was sich unter anderem daran zeige, dass er den Antragsgegner bereits im März 2009 zur Zahlung von Kindesunterhalt für M. aufgefordert habe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 56/16
...Voraussetzung ist, dass zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008, aaO; vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/10
2018-09-25
BAG 3. Senat
...Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. statt vieler etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN). 13 II. Die Klage ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/17