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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach dieser Vorschrift ist der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 57/16
...Eine solche Möglichkeit kommt im Hinblick auf eine Gegenleistung insbesondere in Betracht, wenn der Schuldner wie hier bereits früher in den Genuss der Leistung gelangt ist (Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. Bd. 2 § 315 Rn. 44). Das liegt bei Dauerschuldverhältnissen nahe (Staudinger/Rieble 2015 § 315 BGB Rn. 409). Eylert Rinck Treber Klotz Lippok...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 916/13
...Danach läuft gegen den Schuldner hinterzogener Steuern eine zehnjährige Festsetzungsfrist ohne Rücksicht darauf, ob er selbst oder ein Dritter die Steuer hinterzogen hat (Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 169 AO Rz 18; Banniza in HHSp, § 169 AO Rz 53; Paetsch in Beermann/Gosch, AO § 169 Rz 52; Klein/Rüsken, a.a.O., § 169 Rz 28; z.B. BFH-Urteile vom 4. März 1980 VII R 88/77, BFHE 130, 131; vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 32/15
...Der Verzugszins ist dem Grunde und der Höhe nach als objektiver Mindestschaden gesetzlich festgelegt, so dass dem Schuldner der Beweis, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird (Palandt/Grüneberg, BGB 70. Aufl. § 288 Rn. 4)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 75/09
...Dies setzt voraus, dass der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Dabei sind an das Vorliegen einer solchen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 9. Juli 1992 - XII ZR 268/90 - NJW-RR 1992, 1226, 1227 zu § 326 BGB aF; BGH Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10 - NJW 2011, 2872 Rn. 14 zu § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 76/13
...Der Schuldner komme nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibe, den er nicht zu vertreten habe. Das sei hier anzunehmen, weil die Antragsgegnerin erst aufgrund des Rentenbescheids vom 15. Juni 2009 habe erkennen können, dass die Voraussetzungen des § 1587 g Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bereits ab dem 3. Februar 1999 vorgelegen hatten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 304/12
...Danach hat der Schuldner eine Geldschuld von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Nach § 94 SGG wird die Streitsache durch die Erhebung der Klage rechtshängig. Die Klage ist am 9.6.2009 beim SG eingegangen und damit rechtshängig geworden....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 4/13 R
...Danach gilt die Hemmung der Verjährung auch für Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind. 32 aa) Voraussetzung für die Anwendung von § 213 BGB ist, dass es sich um einen anderen Anspruch gegen denselben Schuldner handelt, dass der Anspruch auf demselben Grund beruht und dass es sich um einen Fall handelt, in dem das Gesetz von vornherein dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 127/13
...Gründen des Vertrauensschutzes gebotene teleologische Reduktion der Übergangsregelung bezüglich der in der Übergangsfrist anhängig gemachten Klagen. 21 c) Schließlich spricht auch der Normzweck des § 191 Abs. 1 Satz 2 AO für das gefundene Normverständnis. 22 Die Anfechtung ist ein einfaches und wirkungsvolles Mittel, um dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf Gegenstände zu erhalten, die sein Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 30/15
...Entgegen der Ansicht der Revision genügte der Mahnbescheidsantrag den Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. 32 Dazu ist es erforderlich, dass der Anspruch durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 11/10
...Die Regelung verbietet dem Schuldner, wenn bestimmte Positionen einer Forderung streitig sind, auch die Zahlung der unstreitigen Beträge zurückzustellen. Um eine solche Situation geht es hier nicht. Die Hauptforderung ist insgesamt unstreitig....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 9/15
...Danach ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat, was hier durch das Schreiben der Beklagten vom 21.9.2009 geschehen ist, das dem Kläger am 23.9.2009 zugegangen ist. Ab dem darauf folgenden Tag ist die Zuschussforderung zu verzinsen (§ 187 Abs 1 BGB). 27 6....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 3/14 R
...Danach ist Arbeitgeber derjenige, der die Leistung von Arbeit von einem Arbeitnehmer kraft Arbeitsvertrags fordern kann und zugleich Schuldner des Vergütungsanspruchs ist (BAGE 97, 317 = AP Nr 10 zu § 1 BeschFG 1996; BAGE 40, 145 = AP Nr 1 § 611 BGB Hausmeister; Loew, MDR 2008, 1251; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 14/10 R
...An eine solche Weigerung sind zwar im Allgemeinen strenge Anforderungen zu stellen, die nur erfüllt sind, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen ließe (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2008 - V ZR 31/08 - NJW 2009, 1813, 1816 Rn. 29 m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 295/09
...Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 284/14
...Die Gleichstufigkeit der Rückerstattungsverpflichtungen ergibt sich daraus, dass der Beklagte und der Hilfeempfänger in gleichem Umfang bereichert und beide zur Rückzahlung verpflichtet sind, ohne dass einer der Schuldner nur subsidiär oder vorläufig für die andere Verbindung einstehen muss. Insoweit wird ein inhaltsgleiches Gläubigerinteresse befriedigt (vgl. BGH, Urteil vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 267/15
...Ohne Erfolg bleiben ihre Angriffe gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, die Geltendmachung des Bereicherungsanspruchs durch den Kläger verstoße nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). 23 a) Der Kläger hat sein Recht zur Rückabwicklung des nichtigen Vertrags nicht verwirkt. 24 aa) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 52/12
...Schuldner der Grundsteuer ist nach § 10 Abs. 1 GrStG der Erbbauberechtigte, dem das Erbbaurecht bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. 18 3. Das der Klägerin zustehende Erbbaurecht war am 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 26/15
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 185/09