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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Schuldner der in § 8 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung im Sinne von §§ 3, 7 UWG selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 136/13
...Als weitere Voraussetzung beider Tatbestände muss der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25, BStBl II 2006, 644; vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 65/15
...Die Verbindung der Klagen auf eine fällige und auf eine künftige Leistung ist zwar nicht nach § 254 ZPO, aber in entsprechender Anwendung des § 259 ZPO zulässig; danach kann eine Klage auf eine künftige Leistung bereits dann erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. 21 aa) Der Bundesgerichtshof hat eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. LwZR 2/13
...Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Kläger im Falle der Geltendmachung mehrerer selbständiger Ansprüche diese hinreichend individualisieren und durch ihre Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterscheiden und abgrenzen, dass der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 278/14
...Ein solcher, auf eine zukünftige Leistung gerichteter Antrag ist zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111). Das ist hier der Fall. Die Arbeitgeberin hat die begehrte Vorlage in der Vergangenheit verweigert....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 11/17
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 699/09
...Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160). 38 Der BGH hat dementsprechend Vollstreckungsschutz bei mit den guten Sitten nicht vereinbarer Härte nach § 765a ZPO nicht deshalb gewährt, weil dem Schuldner im Fall der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft drohte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 50/10
...Schuldner des Nachteilsausgleichs iSd. § 113 BetrVG (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - zu I 2 der Gründe; vgl. auch Oetker GK-BetrVG 10. Aufl. § 113 Rn. 10 und 81 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 794/13
...Ausreichend sei, dass von der Forderung ihrem Rechtsgrunde nach so viele Merkmale verwirklicht seien, dass der Gläubiger eine gesicherte Anwartschaft habe, der Schuldner ihr Entstehen also nicht mehr einseitig verhindern könne....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 8/14
...Auch der Umstand, dass der Klägerin aufgrund der Insolvenzreife der Gesellschaft kein solventer Schuldner für ihren Schadensersatzanspruch zur Verfügung steht, führt zu keiner anderen Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2005 - II ZR 390/03, BGHZ 164, 50, 61 f.). Der vorliegende Fall ist auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm mit dem am 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 113/13
...Sie hat nicht den Zweck, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Deshalb kann allein der Zeitablauf die Verwirkung eines Rechts nicht rechtfertigen (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 168/16
...Der Schuldner muss mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.). Dabei ist auf die objektivierte Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns abzustellen (vgl. z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 68/07
...Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771, unter II.1.a, m.w.N.). 29 b) Der Kläger formuliert die folgende Rechtsfrage: "Kann ein im Zeitpunkt nach Insolvenzeröffnung materiell-rechtlich steuerlich neutraler Vorgang durch fehlerhafte Rechtsanwendung in den Rang einer Masseverbindlichkeit erhoben werden oder steht der § 38 InsO entgegen, nach dem Insolvenzgläubiger ist, wer gegen den Schuldner einen zur...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 118/16
...Denn der Arbeitnehmer ist gemäß § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der Lohnsteuer und muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen, § 28g SGB IV....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 629/10
...Nunmehr geht das Gesetz typisierend davon aus, dass eine erst in Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den Schuldner weniger belastet als eine sofortige Leistungspflicht (Senatsurteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478; Senatsbeschluss vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 50/10
...Schuldner des Anspruchs ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27). 9 b) Der Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist, anders als die Revision meint, Gegenstand der Klage....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 124/16
...Ein solches Vermögen kann insbesondere darin bestehen, dass die Gesellschaft noch geldwerte Ansprüche gegen ihre Gesellschafter hat, z.B. weil sich der zuvor vermögenslose Schuldner wieder als zahlungsfähig erweist (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 28/14
...Für eine dahingehende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis trägt der Schuldner - hier also die Beklagte - die Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BGHZ 171, 1, 11 Rn. 32; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06 - ZIP 2008, 1714, 1717, Rn. 25; Senat, Urteil vom 8. Juli 2010, aaO). 12 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 203/09
...Das Prozessgericht kann dem Schuldner für den Fall, dass er der Verpflichtung zuwiderhandelt, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, gemäß § 890 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO auf Antrag wegen einer jeden Zuwiderhandlung die Festsetzung von Ordnungsgeldern androhen. Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 3/16