...Diese Forderungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss beziehungsweise nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt (MünchKommBGB/Krüger, 5. Aufl., § 271 Rn. 4; Palandt/Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 271 Rn. 1; Staudinger/Bittner, BGB [2009], § 271 Rn. 27; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2....