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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diese Gegenansprüche waren wegen fehlender Erfüllungsbereitschaft der (angeblichen) Schuldner weitgehend wertlos; eine Ausnahme galt nur hinsichtlich der bei Nachnahmelieferung des Mobiltelefons zu leistenden Vorkasse, da die Angeklagten und ihr Mittäter zu deren Zahlung bereit waren, um in Besitz des Mobiltelefons und der SIM-Karte zu gelangen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 434/10
...Soll die Klausel für eine Urkunde erteilt werden, in der sich der Schuldner nach § 800 ZPO der Vollstreckung aus einer Grundschuld unterworfen hat, setzt die Vollstreckung aus der Klausel durch den Rechtsnachfolger voraus, dass der neue Gläubiger der Grundschuld in den Sicherungsvertrag "eingetreten" ist (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40; Beschluss vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 237/11
...Als weitere Voraussetzung muss der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 26/11
...Nur dann kann der Schuldner aus einem bestimmten Verhalten des Gläubigers folgern, dass er auch in Zukunft nicht in Anspruch genommen werde (BAG 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 - zu II 3 der Gründe). Daran fehlt es hier. Durch die gegenüber den Vorgängertarifverträgen modifizierten Einschränkungen der Allgemeinverbindlicherklärung änderte sich die Rechtslage....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 744/11
...November 2007, aaO Rn. 37). 19 c) Sämtliche der genannten Wertschöpfungen führen durch eine Verlagerung von Vermögenswerten von dem Schuldner auf den Anfechtungsgegner zu einer Minderung der (zukünftigen) Insolvenzmasse und damit einer Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO (vgl. Kirchhof, WM 2008, 1, 31)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 110/13
...Nach Absatz 1 dieser Bestimmung kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. § 1381 BGB ist in Fällen schuldlosen Vermögensverlusts nicht generell unanwendbar....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 80/10
...Sie hat nicht den Zweck, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Deshalb kann allein der Zeitablauf die Verwirkung eines Rechts nicht rechtfertigen (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 508/17
...Der Arbeitgeber würde von der Leistungspflicht frei, weil er mit der Festlegung des Urlaubszeitraums als Schuldner das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan hätte (AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. Bd. 2 § 9 BUrlG Rn. 8)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 669/12
...Der Schuldner des Befreiungsanspruchs ist dann grundsätzlich verpflichtet, den Gläubiger so zu stellen, wie er ohne die Belastung mit den Drittschulden stehen würde. Auf welche Weise das zu geschehen hat, regelt das Gesetz nicht näher....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 61/13
2013-09-25
BAG 10. Senat
...Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 308; vgl. auch 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 -)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 401/12
...Dies ist zu verneinen. 10 a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch dritte, an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden können mit der Folge, dass der Schuldner ihnen gegenüber zwar nicht zur Leistung, wohl aber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 346/09
...Grundsätzlich hat der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, ob und welche Nutzungen der Schuldner i.S. von § 818 Abs. 1, Abs. 2 BGB gezogen hat. Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, die Klägerinnen seien dieser Darlegungslast nicht nachgekommen. Sie haben vorgetragen, der Beklagte habe den von ihm spätestens am 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 438/14
...Auch könne der Insolvenzverwalter den Schuldner nicht persönlich mit seinem insolvenzfreien Vermögen verpflichten (BFH-Urteil in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759, unter II.2.b). Letzteres wäre die Konsequenz, wäre die Einkommensteuer auf Handlungen des Insolvenzverwalters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit. 19 Der Senat folgt dieser Rechtsansicht des IV. Senats....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 89/14
...Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 16....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 1000/13
2010-12-09
BAG 8. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 45/08
...(als persönlichem Schuldner) und damaligen Eigentümer des belasteten Miteigentumsanteils vollständig getilgt. Die Tilgung erfolgte durch Zahlung an uns als mit Geldempfangsvollmacht ausgestattete Verfahrensbevollmächtigte des Gläubigers, was wir hiermit ausdrücklich bestätigen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 30/14
...Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 24 ff mwN). 17 d) Die Aufnahme des Verfahrens ist auch nicht deshalb unwirksam, weil die streitgegenständlichen Forderungen vom Kläger nicht wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind. 18 aa) Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO); dies geschieht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 384/12
...Naheliegend ist auch, dass die Bank dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Schuldner in Anspruch nehmen wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 335/12
...Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung, der nur durch eine Stundungsvereinbarung hinausgeschoben werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 665/12
...Auf die weiteren Wirkungen der Feststellung einer Forderung zur Tabelle, etwa für die Vollstreckung des Gläubigers gegen den Schuldner aus der Eintragung in die Tabelle nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 201 Abs. 2 InsO), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. 20 cc) Der Umstand, dass ein Insolvenzgläubiger nicht gehindert ist, noch nach der Feststellung seiner Forderung zur Tabelle mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 118/12