...Sie waren ohnehin von sich aus zur Fortsetzung der Prostitution bereit gewesen, um Schulden zu tilgen oder darüber hinaus an Geld zu gelangen. Die noch 17 Jahre alte Zeugin W. hatte sich bis dahin noch nicht prostituiert, hatte aber „massiv den Wunsch an die Angeklagte herangetragen“, für sie der Prostitution nachzugehen....