...Januar 1996 darauf abgezielt habe, Gläubiger der Beklagten in rechtlich zu missbilligender Weise zu schädigen, handelt es sich um eine reine Vermutung des Berufungsgerichts, welche in dem Sachvortrag der Parteien keine Stütze findet und übergeht, dass es sich um zwei verschiedene Gesellschaftsverträge handelt. 6 b) Eine Schenkung setzt nach § 516 Abs. 1 BGB die Einigung der Beteiligten voraus, dass...