...In einem Begleitschreiben der Y-GmbH hieß es, es handele sich um eine Schenkung, über die das zuständige Finanzamt informiert worden sei. 3 Das Schenkungsteuerfinanzamt vertrat zunächst die Auffassung, der Vorgang unterliege nicht der Schenkung-, sondern der Lohnsteuer, erließ jedoch aufgrund der Schenkungsteuererklärung des Klägers im August 2007 einen entsprechenden Bescheid über 14.904 €, der bestandskräftig...