...Der Einwand des Anmelders, die Wortbedeutung „Schutz“ erfasse den Inhalt von Versicherungsleistungen nicht unmittelbar, weil durch die Dienstleistungen das Schadensereignis als solches nicht verhindert werde, verkürzt nicht nur den Wortsinn des Begriffs „Schutz“, der neben der – im Kontext von Versicherungsangeboten wenig plausiblen – Abwendung von Schadensfällen ohne weiteres Schutz in Form eines...