...Sie hat nach dem Hinweis des Berufungsgerichts, dass ihr allenfalls Ansprüche aus c.i.c. zustehen könnten, lediglich die Auffassung vertreten, dass auch bei Annahme derartiger Schadensersatzansprüche ein einheitlicher Lebenssachverhalt vorliege, der gemeinsam entschieden werden müsse....