...Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass dem geltend gemachten beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB entgegensteht. Der Kläger hat keinen Schadensersatzanspruch, weil er es schuldhaft unterlassen hat, den Schadenseintritt durch Gebrauch eines zumutbaren Rechtsmittels im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB abzuwenden. 9 1....