...Ihr Interesse an einer Sanierung des Unternehmens überwiege das Interesse der Betriebsrentner an der Fortführung der Leistungen. Schließlich habe eine gegenläufige betriebliche Übung, welche sie in den Jahren 2002, 2003 und 2004 etabliert habe, einen etwaigen Anspruch der Klägerin beseitigt. 8 Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben....