...Eine fehlerhafte Beweiswürdigung bedeutet aber keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, sondern einen Rechtsfehler, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann. 6 3. Für einen besonders schwerwiegenden, objektiv willkürlich erscheinenden Rechtsfehler des FG, der die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO rechtfertigen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte....