...Im Übrigen wird die Ablehnung mit der Begründung versagt, dass auf den Kläger für den Zeitraum Mai 2006 bis Mai 2007 weiterhin allein die polnischen Rechtsvorschriften anwendbar seien. 8 bb) Die vom FG sodann vorgenommene Auslegung, dass auch der Einspruch des Klägers erst den Zeitraum ab Mai 2006 betroffen habe, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. 9 In dem auf Zulassung der Revision gerichteten Verfahren...