...Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die Beklagte handele - soweit sie ihm die Versäumung der Rügefrist entgegenhalte - rechtsmissbräuchlich, weil sie darauf vertraut habe, viele Rentner würden erst nach Ablauf der Rügefrist bemerken, dass ihre Anpassungsentscheidung zum Anpassungsstichtag 1. Juli 2008 nicht billigem Ermessen entsprach....