...Der Gesetzgeber hat in den angeführten Bestimmungen des § 240 SGB V für höchst unterschiedliche Personenkreise (zB hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, Existenzgründer, Arbeitsuchende nach § 16 SGB II, Tagespflegepersonen, Fach- und Berufsfachschüler, Auslandsstudenten, Wandergesellen, Rentner, freiwillige Mitglieder mit privat versicherten Ehegatten, freiwillige Mitglieder während eines Auslandsaufenthalts...