...Witwerrente" des Klägers "neu", erhöhte sie ab dem 1.7.2009 zu seinen Gunsten den Wert des Rechts auf große Witwerrente - und inzident die hieraus erwachsenden monatlichen Zahlungsansprüche - auf monatlich 477,24 €, indem sie den aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI) - ein wertbestimmender Faktor - von 26,56 € um 0,64 € auf 27,20 € heraufsetzte (Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung...