...Auf diese Eigenanteile führte der Kläger für das Jahr 2009 sowohl Sozialversicherungsbeiträge an die Beklagte als Einzugsstelle (Arbeitgeberanteile für den Beigeladenen zu 1. in Höhe von 23,97 Euro zur GKV, 33,19 Euro zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie 4,69 Euro nach dem Recht der Arbeitsförderung, für die Beigeladene zu 2. in Höhe von 25,79 Euro zur GRV und 3,61 Euro nach dem Recht der Arbeitsförderung...