...besteht auch, soweit der Senat mit Blick auf die der Beschädigtengrundrente innewohnende Sonderstellung darauf abgestellt hat, dass sie im gesamten Rechtssystem privilegiert ist, indem sie nahezu in allen Regelungszusammenhängen nicht als zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet wird (BSG 4-2500 § 240 Nr 9 RdNr 16, 18; vgl auch zuletzt zur Privilegierung dieser Rente...