...Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233 mwN). 10 c) Der Qualifizierung als beamtenähnliche Versorgung steht andererseits nicht entgegen, dass in der Ruhegeldordnung vorgesehen ist, dass auf die zugesagte Versorgung eine gesetzliche Rente und/oder andere Versorgungen (z.B. befreiende Lebensversicherung, Unfallversicherung, betriebliche Altersversorgung o.ä.) anzurechnen sind oder umgekehrt...