...Da der Beklagte die innerkirchlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe erfolglos ausgeschöpft hat, steht fest, dass er kirchenrechtlich zur Zahlung verpflichtet ist. Aufgrund seiner Weigerung, diese Zahlungspflicht zu erfüllen, kann die Klägerin den Zahlungsanspruch nur zwangsweise durchsetzen....