...Oktober 2015 (- C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - = NVwZ 2015, 1665 Rn. 32 f.) hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich hervorgehoben, dass ein Mitgliedstaat, wenn er nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/92/EU und Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 2010/75/EU die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen Einzelner gegen Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien...