...Objektiver Rechtfertigungsgrund für den vereinfachten Staatsangehörigkeitserwerb nach § 7 StAG ist die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG. § 7 StAG will nur denjenigen begünstigen, der tatsächlich Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (vgl. Marx, in: GK-StAR, Stand August 2009, IV-2 § 7 Rn. 4 und 20; Renner/Maaßen, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, StAR, 5....