...Zudem hat das FG ausgeführt, dass ein Teil der Einnahmen nicht erfolgsabhängig war, so dass die Quote bezogen auf die erfolgsabhängigen Provisionen höher ausgefallen ist (Seite 14 des Urteils). 11 b) Die Klägerin meint weiter, das FG habe die schriftlichen Bestätigungen der Tochter hinsichtlich der Frage, ob das erhaltene Geld zurückgezahlt werden soll, fehlerhaft ausgelegt....