...Diese sei deshalb auf Null festzusetzen. 9 Da die Vergütung Null betrage, könne dahinstehen, ob dem vormaligen Verwalter Pflichtverletzungen vorzuwerfen seien, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs führten. 10 Der Auslagenanspruch bestehe fort, denn die Auslagen seien gesondert festzusetzen....