...und die Kosten für die von der Klägerin selbstbeschaffte Kraft sind angemessen (dazu c). 15 a) Nach § 37 Abs 2 S 1 SGB V (idF des am 1.4.2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes WSG> vom 26.3.2007, BGBl I 378) erhalten Versicherte in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf...