...Als entgegenstehende Rechtsgüter seien bei der Abwägung insbesondere die Persönlichkeitsrechte der behandelnden Ärzte und deren Interesse an der Vertraulichkeit ihrer Einträge in die Krankenakte, Persönlichkeitsrechte Dritter und ihr Interesse an der Vertraulichkeit von ihnen mitgeteilter Einschätzungen als auch denkbare ungünstige Auswirkungen auf das Dokumentationsverhalten der Ärzte oder das Verhalten...