...Hierdurch entstanden ihm aufgrund zahlreicher zivilprozessualer Verfahren, die er ausschließlich im Hinblick auf die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geführt hatte, Aufwendungen in Höhe von 53.307,22 €. 2 Der Kläger begehrte die Berücksichtigung der Aufwendungen im Streitjahr als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, hilfsweise als außergewöhnliche Belastungen....