...die während des Erörterungstermins zur Unterstützung der anwesenden Stenographen erfolgte, stellt keinen Verfahrensfehler dar. 23 Dabei kann offenbleiben, ob eine solche zuvor angekündigte, also nicht heimliche Tonaufnahme, die in einem Erörterungstermin die spätere Reinschrift eines Wortprotokolls ermöglichen soll, überhaupt einen Eingriff in das Recht am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts...