...Von einem Verstoß sei auszugehen, wenn die zuständige Behörde eine Normverletzung festgestellt habe; eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sei nicht erforderlich. Im Übrigen handele es sich schon nicht um Betriebsgeheimnisse, weil die Analyse des Produkts, nachdem es in den Handel gelangt sei, von jedermann durchgeführt werden könne. 3 Die Klägerin hat gegen den Bescheid vom 1....