...Weder dem allgemeinen Sprachgebrauch noch dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Buchst. i, § 14b FAO lässt sich ein grundsätzlicher Ausschluss des Veterinärmedizinrechts entnehmen. 10 a) Nach Wikipedia bezieht sich das "Medizinrecht" allgemein auf die "rechtlichen Aspekte des Gesundheitswesens, der Krankenversorgung und der Medizin in ihrer Gesamtheit", wobei "Medizin" die "Lehre von der Vorbeugung, Erkennung...