...Den danach auf den Ehemann der Klägerin entfallenden Betrag i.H.v. 3 283,14 DM zahlte dieser nachfolgend. 3 Die M.straße wurde im Jahr 2007 endgültig hergestellt und im Februar 2012 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Den umlegungsfähigen Erschließungsaufwand ermittelte die Beklagte mit 277 939,35 € (Hauptzug) und 129 232,80 € (Stichstraße)....