...Ein solcher lässt sich nicht daraus herleiten, dass sich das vom Kläger übernommene Risiko früher realisierte als von ihm bei Abgabe seiner Zustimmungserklärung angenommen. 9 b) Das Oberverwaltungsgericht hat auch nicht gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verstoßen, indem es den Vortrag des Klägers, dass es sich bei dem Verzicht um einen öffentlich-rechtlichen...