...Wie der Senat bereits entschieden hat, bestehen keine solchen Einschränkungen, wenn die Einrichtung als Sonderrechtsnachfolger bereits in das vom Verstorbenen begonnene Verfahren eingerückt war und später ein Überprüfungsverfahren wegen ihres eigenen Anspruchs aus übergegangenem Recht betreibt (BSG SozR 4-5910 § 28 Nr 1 RdNr 12)....