...Zivilsenat V ZR 130/18 Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 24. Zivilsenat - vom 15. Mai 2018 wird auf Kosten der Klägerin, die auch die Kosten des Streithelfers zu tragen hat, als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 16.000 €....