...Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 6. Zivilsenat, vom 2. Oktober 2008 wird zurückgewiesen, soweit sie sich dagegen richtet, dass das Berufungsgericht die Haftung der Beklagten auf den Wert von maximal 109.580 Sonderziehungsrechten begrenzt hat....