...Dezember 1986 (VIII ZR 279/85, aaO) ein, sondern verweist nur auf den Meinungsstand im Schrifttum. 23 (3) Die hierdurch eingetretene Rechtsunsicherheit hat zu einer uneinheitlichen Betrachtungsweise in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum geführt. 24 Während das Oberlandesgericht Brandenburg - dem Urteil des XII. Zivilsenats vom 14....