...Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juni 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.281,57 € festgesetzt. I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls....