...Klägerin für richtig halte-- vorrangig als Teile digitaler Fotoapparate der Unterpos. 8525 80 30 KN in die Unterpos. 8529 90 20 KN eingereiht werden, denn gemäß Anm. 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI KN seien Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 darstellten, dieser Position ohne Rücksicht darauf zuzuweisen, für welche Maschine sie bestimmt seien. 3 Hiergegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde...