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Urteile für Netzbetreiber

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
....), schützt dies in erster Linie den Netzbetreiber (BTDrucks 16/8148 S. 45)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 4/12
...Stromkunden, vor mit solchen Anlagegestaltungen verbundenen unnötigen Mehrkosten bewahrt zu werden. 27 Die Gesetzesbegründung gibt im Gegenteil Aufschluss darüber, dass dem Gesetzgeber daran gelegen war, unter Verbesserung des bisherigen Schutzniveaus die bereits durch § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 bekämpfte Praxis der Anlagenbetreiber künftig noch wirksamer zu unterbinden, eine Anlage so zu gestalten, dass Netzbetreiber...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 262/12
2013-06-12
BVerwG 6. Senat
...Dass gerade die Entgeltgestaltung für die wettbewerbsfördernde Wirkung des Resale entscheidend ist, geht auch daraus hervor, dass der Gesetzgeber die Entgelte für Zugangsleistungen zu bestimmten vom marktbeherrschenden Netzbetreiber angebotenen Diensten zu Großhandelsbedingungen, die Dritten den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermöglichen sollen, in § 30 Abs. 5 TKG (jetzt: §...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 11/12
...Dass gerade die Entgeltgestaltung für die wettbewerbsfördernde Wirkung des Resale entscheidend ist, geht auch daraus hervor, dass der Gesetzgeber die Entgelte für Zugangsleistungen zu bestimmten vom marktbeherrschenden Netzbetreiber angebotenen Diensten zu Großhandelsbedingungen, die Dritten den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermöglichen sollen, in § 30 Abs. 5 TKG (jetzt: §...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 10/12
...Soweit die Beklagte dem entgegenhält, das Vorleistungsangebot an Mietleitungen sei nur zum Teil auf Endkundenbedürfnisse zugeschnitten und richte sich im Übrigen an Netzbetreiber zum Zweck der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen (s. auch S. 13 der Marktfestlegung), fehlt es auch insoweit an einer aussagekräftigen, die Relationen verdeutlichenden Quantifizierung. 27 bb) Ähnlich beschränken...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/09
...Will die Bundesnetzagentur dem marktmächtigen Netzbetreiber die Verpflichtung auferlegen, ein Standardangebot zu veröffentlichen, ist sie daher von vornherein insoweit freier, als sie diese Verpflichtung mit der eigentlichen Regulierungsverfügung verbinden kann und dann den für die Regulierungsverfügung geltenden Verfahrensvorschriften unterliegt, aber auch erst nachträglich und außerhalb der eigentlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 36/10
...Er beantwortet sie nunmehr im Sinne der zuletzt genannten Auffassung. 21 Bereits der Wortlaut des § 11 Abs. 3 EEG 2004, wonach der Netzbetreiber bei Anlagen, die nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht sind, welche vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, nur bei Vorliegen bestimmter weiterer - hier aber nicht gegebener...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 277/09
...Die im Wettbewerb stehenden Energieerzeuger unterlägen anders als der gemeinwohlgebundene Netzbetreiber keiner Gemeinwohlbindung mehr und könnten beziehungsweise dürften daher nicht von einer Enteignung profitieren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 36/14
...Wie die Beklagte nachvollziehbar und von der Klägerin unwidersprochen erläutert hat, lassen diese Angaben Rückschlüsse darauf zu, inwieweit ein Netzbetreiber seine Marktstrategie auf eine flächendeckende Versorgung ausrichtet, für welche die Frequenzen unterhalb von 1 GHz aufgrund ihrer physikalischen Ausbreitungseigenschaften besonders gut geeignet sind, oder eher auf die Kapazitätsversorgung in Ballungsräumen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 43/13
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2914/17
...November 2005, das "Konzept zur Vergabe weiteren Spektrums für den digitalen öffentlichen zellularen Mobilfunk unterhalb von 1,9 GHz (GSM-Konzept)", das u.a. eine Angleichung der Befristungen der Frequenznutzungsrechte der GSM-Netzbetreiber durch Gewährung einer Option auf Verlängerung der Frequenznutzungsrechte bis Ende 2016 vorsah. Mit Änderungsbescheid vom 31....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 50/13
...Ausschlusstatbestand des § 11 Abs. 3 EEG 2004, weil der Zweck des Gesamtbauwerks in erster Linie auf die Erzeugung von Solarstrom und nur untergeordnet auf eine Gebäudenutzung ausgerichtet war. 34 Ist die Stromerzeugungsanlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, ist der Netzbetreiber...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 35/10
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 44/14
...D-NetzBetreibern). 37 Die Bundesnetzagentur ist jedoch bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums auch insoweit der gerichtlich überprüfbaren Maßgabe der Einhaltung der gültigen Verfahrensbestimmungen nicht gerecht geworden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 36/13
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 40/14
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 42/14
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 43/14
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 41/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 30/17
...Danach darf ein marktmächtiger Diensteanbieter oder Netzbetreiber seine Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die nur aufgrund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt durchsetzbar sind (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 39/14